Aromastoffe in Lebensmitteln

Haribo Fruchtkracher

Es gibt heutzutage nur wenige industriell hergestelltes Lebensmittel, denen nicht Aromastoffe zugefügt wurden. Sie geben dem Endprodukt den gewünschten Geruch oder Geschmack, der dann mal fruchtig, minzig oder schokoladig sein kann. Die zugesetzten Aromen verstärken die im Produkt oder seinen Ausgangsstoffen bereits enthaltene Aromatik oder geben dieser eine zusätzliche Note. Dank der verwendeten Aromastoffe  schmecken industriell hergestellte Lebensmittel immer gleich und Geschmacks-Schwankungen können ausgeglichen werden. Nur verarbeitete Lebensmittel dürfen aromatisiert werden. Für unverarbeitetes Gemüse, Obst Getreide, Fleisch usw. ist eine Aromatisierung verboten.

Wie unterscheiden sich Aromastoffe in verarbeiteten Lebensmitteln?

Nach neuestem EU-Recht wird zwischenHaribo Fruchtgummi Liebesherzen

-natürlichen Aromastoffen und

-Aromastoffen unterschieden.

Die vorher gebräuchliche Unterscheidung zwischen natürlichen, naturidentischen und künstlichen Aromastoffen gibt es nicht mehr.

Wenn in der Zutatenliste eines Lebensmittels die Angabe “Aromastoffe” steht, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Aroma chemisch hergestellt wurde.

Die Angabe “natürliches Aroma” bedeutet hingegen nicht zwingend, das der Stoff aus einem natürlichen Lebensmittel stammt. Es bedeutet nur, dass er aus einem natürlich vorkommenden Rohstoff stammt. Dieser kann pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sein, mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt oder aus Mikroorganismen gewonnen werden. Wenn hingegen eine bestimmte, natürliche Quelle für den Aromastoff genannt wird z.B. “natürliches Aroma aus Heidelbeere” muss das Aroma zu mindestens 95% aus diesem Rohstoff stammen.

Zulassung von Aromastoffen

Wie andere Zusatzstoffe in Lebensmitteln, bedürfen auch Aromastoffe der Zulassung und müssen entsprechend deklariert werden. Zugelassen werden Aromastoffe nur, wenn sie:

-nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich und

-für den Verbraucher nicht irreführend sind.

In der EU Verordnung (EU) Nr. 872/2012 sind die zugelassenen Aromastoffe niedergelegt. Die meisten der in dieser Verordnung vom 22.04.2013 genannten Stoffe waren in Deutschland auch schon vorher zugelassen und wurden in der Lebensmittelherstellung eingesetzt. Alle Aromastoffe, die in der Liste nicht genannt werden, sind nach einer Übergangsfrist, verboten.

Für den Verbraucher ist es allerdings immer noch recht schwierig herauszufinden, was in seinen Lebensmitteln steckt. Das gilt natürlich auch, wenn es um Süßwaren geht.

Positiv zu bewerten ist aber sicherlich, dass viele Hersteller inzwischen dazu übergegangen sind, häufiger Pflanzenextrakte und Fruchtkonzentrate statt künstlicher Aromastoffe zu verarbeiten. Hersteller, wie Haribo oder Red Band tragen damit dem Wunsch der Verbraucher Rechnung, möglichst wenig künstliche Stoffe zu konsumieren. Das ist eine positive Entwicklung, denn unsere Lieblingssüßigkeiten möchten wir natürlich auch in Zukunft weiter gern mit gutem Gewissen naschen, oder?

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