Farbstoffe – E 140 und E 141 Chlorophylle und Chlorophylline

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Chlorophyll  (E140) ist die Bezeichnung für die grünen Farbstoffe in Pflanzen. Sie bestehen chemisch aus einem Magnesiumatom und vier Pyrrolringen.

Der Name ist aus der altgriechischen Sprache abgeleitet und bedeutet soviel wie “grünes Blatt” (phýllon – Blatt, chlorós – gelblich-grün).

In der Biochemie der Pflanzen hat das Chlorophyll die Aufgabe Sonnenenergie in chemischer Energie umzuwandeln und so energiereiche Verbindungen zu produzieren. Aus Kohlendioxid und Wasser enstehen in den pflanzlichen Zellen Kohlenhydrate.  Das Chlorophyll ist also wichtig für die Ernährung und das Wachstum der Pflanzen. Chlorophyll als Farbstoff gewinnt man durch Extraktion aus Pflanzen (Luzerne und Nesseln). Chlorophylle sind fettlöslich.

Für Chlorophyll in Lebensmitteln gibt es keinen ADI Wert. Es ist ein rein natürlicher Farbstoff und gilt als unbedenklich. Im menschlichen Organismus nicht verwertbare Mengen werden vom Körper wieder ausgeschieden.

Zugesetzt werden Chlorophylle hauptsächlich  Süßigkeiten, wie Fruchtgummi, Kaugummi oder Bonbons, Marmelade, Gemüsekonserven sowie einigen alkoholfreien Getränken und Likören. Auch in Medikamenten oder in Kosmetika ist es zu finden.

Aus Chlorophyllen werden Chlorophylline, indem man dem Chlorophyll eine Lauge zugibt. Chlorophylline sind nicht fett- sondern nur  wasserlöslich.

Chlorophylline (E141) sind Abbauprodukte des grünen Pflanzenfarbstoffes Chlorophyll. Das Magnesiumatoms im Chlorophyll ist hier durch ein Atom aus anderen Metallen ersetzt. (Kupfer, Aluminium, Kobalt, Eisen)

Chlorophylline können auch im menschlichen Organismus aus Chlorophyll entstehen. Der Lebensmittelindustrie dienen sie beispielsweise als Farbstabilisatoren. Der ADI-Wert der Chlorophylline liegt bei 15mg. Der ADI Wert ist die Menge eines Stoffes, die man pro Tag und pro kg Körpergewicht über die gesamte Lebenszeit unbedenklich aufnehmen kann. Dieser ADI Wert ist aber kein Grenzwert im medizinischen Sinn.

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