Gelatine, Agar Agar, Pektin und Co.
Zugegeben, Gummibärchen, Schaumzucker und Lakritz sind eine leckere Sache. Viele von und naschen davon gern und regelmäßig. Aber viele Naschkatzen wollen auf die darin häufig enthaltene Gelatine lieber verzichten. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Viele haben nach den Fleisch- und BSE-Skandalen einfach Sorge um ihre Gesundheit. Menschen die vorwiegend vegetarisch, oder gar vegan leben, lehnen tierische Bestandteile in Lebensmitteln generell ab und wieder andere verzichten aus religiösen Gründen. Viele Hersteller haben diesen Trend erkannt und bieten schon seit einigen Jahren Süßigkeiten die pflanzliche Ersatzstoffe zur Gelatine enthalten. Ein Blick auf die Zutatenliste, die laut Lebensmittel-Informationsverordnung (EU Nr. 1169/2011) ab 13.12.2014 verbindlich vorgeschrieben ist, hilft da häufig schon weiter.
Bei uns im Shop veröffentlichen wir die Zutaten (wenn möglich, auch die Nährwerte), sobald wir sie von den Herstellern erhalten. Um das Suchen und Sortieren für unsere Kunden zu erleichtern haben wir in den Kategorien Lakritz und Fruchtgummi jeweils die Unterkategorien Lakritz ohne Gelatine und Fruchtgummi ohne Gelatine. Als “Ersatzstoffe” werden häufig Agar Agar, Weizenstärke oder Pektin verwendet. Guarkernmehl und Johannisbrotkernmehl finden sich auch auf den Zutatenlisten.
Agar-Agar (E406): ist ein pflanzliches Binde-und Geliermittel, das aus Meeresalgen gewonnen wird. Es hat keinen Eigengeschmack und eignet sich auch darum beonders gut als Geliermittel, weil es stärker geliert, als Gelatine. So kann bei manchen Produkten auch noch die Zuckerzugabe verringert werden.
Stärke (keine E Nummer)/modifizierte Stärke (E 1404 – 1450): wird aus Pflanzen wie Kartoffeln, Weizen oder Mais gewonnen und entweder unverändert verwendet oder modifiziert (dh. chemisch oder physikalisch verändert) Zusatzstoffe auf Stärkebasis, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen (Mais) stammen, müssen gekennzeichnet werden. Sofern es sich um modifizierte Stärke handelt, ist bislang nicht eindeutig rechtlich geklärt, ob dies gekennzeichnet werden muss. Das dürfte wohl in der Praxis bedeuten, dass es eher nicht geschieht.
Pektin (E440): wird aus den Schalen von Äpfeln, Zitrusfrüchten und aus Zuckerrübenschnitzeln gewonnen. Es ist eine der Gerüstsubstanzen der Zellwände von Landpflanzen. Die Fähigkeit, Flüssigkeiten gelartig zu verfestigen, macht es für die Lebensmittelindustrie interessant. Es ist ohne Höchstmengenbeschänkungen zugelassen.
Guarkernmehl (E412): wird hergestellt aus den Samen des Guarbaums und ist ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen. Es ist in der Lage, große Wassermengen zu binden und wird oft auch in Verbindung mit Johannisbrotkernmehl eingesetzt.
Johannisbrotkernmehl (E410): wird aus den Samen des Johannisbrotbaum gewonnen und ist ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen. Es ist in der Lage, große Flüssigkeitsmengen zu binden und kann daraus stabile, geleeartige Substanzen zu machen.
Die Alternativen zur Gelatine sind also durchaus vielfältig und der Trend geht sicher hin zu pflanzlichen Alternativen.