LMIV-Lebensmittelinformations-Verordnung
Seit dem 13.12.2014 gilt die LMIV, die Lebensmittelinformations-Verordnung. Dieses “Sprachmonster” bezeichnet eine Verordnung, die EU-weit die Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittelverpackungen regelt. Das gilt für die Inhalte also beispielsweise die Kennzeichnung von Lebensmittelzutaten, Herkunft des Lebensmittels, Nährwertangaben oder Angaben über mögliche Allergene aber auch für die Form der Kennzeichnung oder die Schriftgröße der Angaben auf der Verpackung.
In einem ersten Schritt wurde bereits die Offenlegung der Zutaten verpflichtend. Ab Dezember 2016 müssen jetzt auch die Nährwertangaben auf den Verpackungen angegeben sein.
Alles ist bis ins Kleinste geregelt und vorgeschrieben. Das betrifft selbstverständlich auch den Handel im Internet. Werden Lebensmittel im Internet angeboten, müssen die Betreiber der Seiten dem Kunden die vorgeschiebenen Pflichtangaben bereits vor dem Kauf, also auf der Seite zu Verfügung stellen.
Wie man sich sicher vorstellen kann, erfordert die Umsetzung der Vorschriften genaue Planung und immense, kostenintensive Arbeit. Das gilt nicht nur für die Hersteller, sondern auch für Online-Shops, wie www.sweets-online.com. Hunderte/Tausende Produkte müssen im Hinblick auf die Kennzeichnung überprüft und, wenn nötig, überarbeitet werden. Nicht alle Hersteller konnten die Vorgaben schon frühzeitig umsetzten. Dann können auch die Angaben auf den Seiten der Online-Shops manchmal erst “in letzter Minute” geändert werden.
Natürlich möchten wir, dass unsere Kunden möglichst frühzeitig die gewünschten Angaben zu ihren Wunschprodukten erhalten können. Bei vielen Produkten kann man sich daher schon jetzt über den Button “Zutaten/Nährwerte” umfassend informieren. Wir tun also auch weiterhin unser Bestes, um all die Vorschriften des LMIV umzusetzten, versprochen!