Süßungsmittel – die beliebtesten künstlichen Zuckerersatzstoffe
E 950 – Acesulfam K
ist ein künstlich hergestelltes Süßungsmittel, dass vom Organismus schnell aufgenommen werden kann. Es hat die 200fache Süßkraft von Zucker, ist kalorienfrei, wasserlöslich und fast unbegrenzt haltbar. Es kann zum Backen eingesetzt werden und findet sich z.B. in:
-Kaugummi und Süßwaren ohne Zuckerzusatz
-kalorienreduzierten Getränken und Lebensmitteln und
– Arzneimitteln und Zahnpasta.
Es wird ohne Veränderungen über den Urin wieder ausgeschieden. Acesulfam K gilt als gesundheitlich unbedenklich. Die jeweilige erlaubte Höchstmenge ist abhängig von der Anwendung.
E 951 – Aspartam
ist ein Süßungsmittel das aus zwei künstlich hergestellten Aminosäuren besteht (L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin) Es wird im Körper wie ein Protein abgebaut und ist daher auch für Diabetiker geeignet. Es ist nicht zum Kochen und Backen geeignet, da es nicht hitzestabil ist. Aspartam hat die 200fache Süßkraft von Zucker. Aspartam findet sich z.B. in:
-Kaugummi und anderen Süßwaren ohne Zuckerzusatz
-kalorienreduzierten Lebensmitteln und Getränken
-Spirituosen mit weniger als 15% Vol.
Menschen, die an der Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie leiden, müssen Lebensmittel mit Aspartamzusatz meiden. Daher findet sich auf diesen Produkten auch immer der Warnhinweis “…enthält eine Phenylalaninquelle”, denn Patienten mit dieser Erkrankung können die Aminosäure Phenylalanin nicht verarbeiten und die Anreicherung im Körper kann zu schweren Gesundheitsschäden führen.
Für gesunde Menschen gilt Aspartam nach heutigen medizinischen Erkenntnissen als unbedenklich. Die jeweiligen Höchstmengen sind abhängig vom Anwendungsgebiet.