Süßwaren im Lebensmittelrecht
Hand aufs Herz, wer nascht nicht hin und wieder gern. Die Statistik von 2015 belegt, dass in Deutschland ganze 32 Kilo pro Kopf und pro Jahr verzehrt wurden und 2016 dürften die Zahlen nicht wesentlich geringer sein. Das Angebot ist ja auch wirklich riesig und verlockend. Bonbons, Kekse, Fruchtgummi und Schaumzucker gibt es in allen Formen und Farben und jedes Jahr kommen Unmengen neuer Leckerchen in die Läden, die uns zum Zugreifen verführen.
Um diese vielen Produkte auch aus lebensmittelrechtlicher Sicht im Auge zu behalten, bedarf es schon einiger Vorschriften, Gesetze und einer Einteilung.
Unter Süßwaren versteht der Gesetzgeber sowohl Zuckerwaren als auch Dauerbackwaren, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, Speiseeis- und Speiseeishalberzeugnisse, also im Sinne des Wortes Produkte, die süß schmecken.
Unter Zuckerwaren versteht man im engeren Sinne Produkte, die aus Rübenzucker, Rohrzucker, oder einer anderen Zuckerart (Maltose, Glukose, Fruktose) hergestellt wurde. Zuckerwaren sind aber auch Produkte in denen gar kein Zucker, sondern Zuckeraustauschstoffe/Süßstoffe oder beispielsweise Stevia enthalten ist. Zuckerwaren können dabei fest, flüssig, pastös oder sogar pulverisiert sein.
Nicht immer ist allerdings die Zuordnung zu einer Süßwaren-Gruppe einfach. So könnte beispielsweise mit Schokolade überzogenes Marzipan in die Gruppe Zuckerwaren oder in die Gruppe Schokolade eingeordnet werden.
Die Kennzeichnung der Süßwaren nach Zusammensetzung, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Lebensmittelüberwachung. Da geht es unter Anderem um das allergene Potential der verwendeten Farben oder gesundheitliche Nebenwirkungen von Inhaltsstoffen. Auch wenn manch eine Vorschrift übertrieben scheint, letztlich dient sie dem Schutz der Verbraucher, die ja ihre Lieblings-Süßigkeit möglichst sorglos genießen möchten.
Deshalb macht es natürlich auch Sinn, die Informationen die der Hersteller, der Einzelhändler, oder der Online-Shop zu Verfügung stellen, zu lesen. Gut informiert nascht es sich nämlich gleich noch viel besser.