Süßigkeiten – Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel

103107

 

Im Dezember 2011 ist sie in Kraft getreten, die EU Verordnung  Nr. 1169/2011, die künftig europaweit eine einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln sicherstellen soll. Bis zum 13. Dezember 2014 müssen alle Lebensmittelhersteller die Inhaltsstoffe Ihrer Ware auf den Verpackungen offenlegen. Bis zum 13. Dezember 2016 müssen auch die Nährwertangaben dort gekennzeichnet sein. Dazu gehören Angaben zum Energiegehalt und zu 6 Nährstoffen ( Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Salz).

Viele Hersteller kommen dieser Verpflichtung bereits jetzt nach. Einige werden sie noch umsetzten müssen. Sogar die Mindestschriftgrößen dieser Angaben auf der Packung sind geregelt. Eine sinnvolle Bestimmung, wenn man an das mühevolle Entziffern manch einer Minischrift bei so manchem Einkauf denkt.

In unserem Online-Shop finden Sie die Angaben zu Zutaten und Nährwerten auf den jeweiligen Artikelseiten, soweit sie uns von den Herstellern zugänglich gemacht werden. Das gilt natürlich auch für Warnhinweise zur Kindersicherheit und Allergie-Risiken. Ihr Einkauf bei sweets-online soll für Sie möglichst transparent sein. Spezielle Fragen zur Herstellung oder zur Herkunft einzelner Inhaltsstoffe lassen sich allerdings nicht immer sofort beantworten. Hier hilft meist nur eine Rückfrage beim Hersteller.

Ihr Einkauf bei sweets-online soll bei aller Sachinformation ja auch noch Freude machen, damit Sie sich die Leckereien Ihrer Wahl schmecken lassen können. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Bestellen und Naschen.

Das könnte dich auch interessieren …