Überzugsmittel – was versteht man darunter?

In den Zutatenangaben vieler Lebensmittel finden sich oft Angaben zu Überzugsmitteln. Generell sind Überzugsmittel Lebensmittelzusatzstoffe, die

-eine Funktion als Trennmittel haben, also zum Beispiel verhindern, dass einzelne Fruchtgummi- oder Lakritzstücke miteinander verkleben,

– für den Erhalt von Konsistenz, Feuchtigkeit, Farbe, und Geschmack des Lebensmittels sorgen, also beispielsweise verhindern, dass Kaugummikugeln austrocknen,

-die Optik, also Farbe und Aussehen eines Lebensmittel verbessern oder erhalten, also zum Beispiel Drageebonbons glatt, glänzend und ansprechend erscheinen lassen.

Einige der häufigsten Überzugsmittel möchten wir im Folgenden vorstellen.

E 901 Bienenwachs ist ein Wachs, welches die Honigbienen absondern und zum Bau ihrer Waben verwenden. Bienenwachs ist ursprünglich weiß. Gelbes Bienenwachs enthält Bestandteile der Blütenpollen, die durch das darin enthaltene Carotin das Wachs gelb färben. Bienewachs ist gesundheitlich unbedenklich.

E 902 Candelillawachs ist ein Wachs aus den Stängeln und Blättern des Candelilla-Busches, der auf dem amerikanischen Kontinent beheimatet ist. Das Wachs besteht zu einem großen Teil aus Kohlenwasserstoffen und wird gewonnen, indem man die Blätter mit verdünnter Schwefelsäure kocht. Das so gewonnene und danach gereinigte Wachs ist gesundheitlich unbedenklich, unterliegt keiner Höchstmengenbeschränkung und ist auch für Bio-Produkte zugelassen.

E 903 Carnaubawachs ist ein Wachs aus den Blüttern der brasilianischen Carnaubapalme und gilt als härtestes natürliches Wachs. Es hat einen sehr hohen Schmelzpunkt und wird deshalb besonders gern in der Lebensmittelindustrie verwendet. Es ist gesundheitlich unbedenklich, unverdaulich und wird deshalb vom Organismus wieder ausgeschieden.

E 904 Schellack ist eine harzige Substanz, deren Grundstoff aus den Ausscheidungen der Lackschildläuse gewonnen wird. Schellack ist zwar wasserunlöslich aber nicht wasserfest denn es quillt bei Kontakt mit Flüssigkeiten auf. Schellack ist geruch- und geschmacklos und wird in vielen Bereichen verwendet. (Möbelpflege, Arzneimittelüberzug, Lebensmittel, Instrumentenbau und früher: Schellackplatten) Schellack gilt als unbedenklich und ist ohne Höchstmengenbeschränkung für die folgenden Lebensmittel zugelassen:

-Süßwaren und Schokolade

-Gebäck, mit Schokolade überzogen

-Nüsse

-Kaffeebohnen

-Nahrungsergänzungsmittel

-Äpfel, Birnen, Melonen, Ananas, Citrusfrüchte, Birnen und Pfirsiche (sind mit dem Vermerk “gewachst” gekennzeichnet.

 

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